Ein plötzlicher akuter Tinnitus oder ein Hörverlust erfordern umgehend eine HNO-ärztliche Intervention.
Neben einer detaillierten medizinischen Untersuchung spielt die sachkundige Beratung durch die HNO-Ärztin eine entscheidende Rolle im Therapieverlauf.
Hierbei sollte betont werden, dass Ohrgeräusche normalerweise keine Krankheit darstellen und in der Regel ungefährlich sind. Patienten wird geraten, diesen Geräuschen nicht zu viel Aufmerksamkeit zu schenken und absolute Stille zu meiden.
Je nach festgestellter Diagnose können verschiedene Behandlungen empfohlen werden: Gemäß den 2014 aktualisierten Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde zu Hörsturz sollte die Erstbehandlung von Tinnitus mit einer intensiven Kortisontherapie erfolgen, sei es als Kurzinfusion, in Pillenform oder als direkt ins Mittelohr verabreichte Steroidtherapie, meistens ambulant. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnte ebenfalls ausgestellt werden. Obwohl die Selbstheilungsrate bei etwa 70 Prozent liegt, sollte bei erstmaligem Tinnitus rasch ein HNO-Spezialist konsultiert werden. Wenn das Ohrgeräusch etwa drei Monate anhält, spricht man von einem akuten Tinnitus.