Untersuchung zur Prävention von Lärmschäden

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit ihrem neuen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen einen neuen Standard geschaffen, um Ärzte bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu unterstützen.

Diese Lärm-Untersuchungen werden in 3 verschiedenen Stufen durchgeführt, Lärm I bis Lärm III. Die Lärm-I-Untersuchung ist die grundlegendste Vorsorge-Untersuchung. Zeigt sich hier eine verminderte Luftleitungshörschwelle, so wird ergänzend die Untersuchung Lärm-II angezeigt, um tiefere Einblicke zu gewinnen. Weist die Lärm-II-Untersuchung einen Hörverlust von 2 kHz 40db oder mehr an, wird eine Ergänzungsuntersuchung Lärm-III nötig.

Die Lärm-III-Untersuchung umfasst die folgenden Tests:

  1. Untersuchung des Ohres mittels Otoskopie
  2. Luft- und Knochenleitungstest in der Tonaudiometrie
  3. Sprachaudiogramm für beide Ohren. Bei begründeter Indikation sind darüber hinaus notwendig:
    1. Tympanometrie (Mittelohrdruckmessung)
    2. Ermittlung der Schwelle des Stapediusreflexes – Der Stapediusreflex ist eine natürliche Kontraktion des Musculus stapedius (Steigbügelmuskel) bei hohen Lautstärken. Dieser Reflex verfolgt das Ziel, durch das Versteifen der Gehörknöchelchenkette das Innenohr zu schützen.
    3. Sind der Reflexbogen, das Mittel- oder das Innenohr erkrankt, führt dies zu abweichenden Impedanzwerten. Dieses Messverfahren erfasst die durch den Stapediusreflex bewirkten Impedanzänderungen und erlaubt daraus Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand des Gehörs.