Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit ihrem neuen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen einen neuen Standard geschaffen, um Ärzte bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu unterstützen.
Diese Lärm-Untersuchungen werden in 3 verschiedenen Stufen durchgeführt, Lärm I bis Lärm III. Die Lärm-I-Untersuchung ist die grundlegendste Vorsorge-Untersuchung. Zeigt sich hier eine verminderte Luftleitungshörschwelle, so wird ergänzend die Untersuchung Lärm-II angezeigt, um tiefere Einblicke zu gewinnen. Weist die Lärm-II-Untersuchung einen Hörverlust von 2 kHz 40db oder mehr an, wird eine Ergänzungsuntersuchung Lärm-III nötig.