Hörstörungen bei Kindern sind in Deutschland äußerst selten. Wenn sich der Verdacht jedoch einmal bestätigt, muss das Kind so schnell wie möglich behandelt werden.
Andernfalls kann ein Kind langfristige Schäden davontragen oder in seiner sprachlichen Entwicklung beeinträchtigt werden. Eine altersgerechte Sprachliche Entwicklung ist wichtig für eine gesunde Sozialisierung des Kindes.
Besteht der Verdacht auf eine Störung im Gehör, kann die HNO-Ärztin die Funktionsfähigkeit der äußeren Haarzellen sowie des Innenohres untersuchen. Dies geschieht mittels der Messung der otoakustischen Emissionen. Otoakustische Emissionen sind akustische Signale, die vom Innenohr als Reaktion auf akustische Reize ausgesendet werden.
Dieses Hörscreening dient als erste Voruntersuchung. Bei einem auffälligen Testergebnis muss das Hörscreening wiederholt werden. Ist das zweite Ergebnis wieder auffällig, wird eine Hirnstammaudiometrie nötig, um eine genauere Diagnose zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage können die HNO-Ärztin und die Eltern des Kindes gemeinsam die weiteren Behandlungsoptionen besprechen.